Nach Ansicht des Gerichts bestand für Reisende nach Istanbul aufgrund der dortigen Anschläge am 15. und 20.11.2003 ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt für Reisen, die für den Zeitraum vom 2. bis 7.12.2003 gebucht waren.
AG Bielefeld, 24.02.2004 - Az: 41 C 61/04
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