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Kein Kennzeichenmissbrauch bei mangelnder Beleuchtung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verlässt der Täter eines Verkehrsdelikts anschließend an die Straftat den Deliktsort ohne Licht, wird dadurch nicht der Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs begründet.


AG Bielefeld, 30.10.2001 - Az: 36 Ds 14 Js 569/01

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