Verlässt der Täter eines Verkehrsdelikts anschließend an die Straftat den Deliktsort ohne Licht, wird dadurch nicht der Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs begründet.
AG Bielefeld, 30.10.2001 - Az: 36 Ds 14 Js 569/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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