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Kein Kennzeichenmissbrauch bei mangelnder Beleuchtung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verlässt der Täter eines Verkehrsdelikts anschließend an die Straftat den Deliktsort ohne Licht, wird dadurch nicht der Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs begründet.
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