Kein Kennzeichenmissbrauch bei mangelnder Beleuchtung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verlässt der Täter eines Verkehrsdelikts anschließend an die Straftat den Deliktsort ohne Licht, wird dadurch nicht der Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs begründet.
AG Bielefeld, 30.10.2001 - Az: 36 Ds 14 Js 569/01
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