Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.297 Anfragen

Konkurrenzschutz im Gewerbemietvertrag kann gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen!

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 13 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Wird einem Kfz-Schilderpräger durch die Vermietung von Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Zulassungsstelle, verbunden mit einem weitreichenden Konkurrenzschutz, eine Art Alleinstellung gewährt, so kann der Vertrag gegen das in § 20 Abs. 1 GWB verankerte Diskriminierungsverbot verstoßen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Antragstellerin vermietete der Antragsgegnerin mit Vertrag vom 19.08.1997 eine Teilfläche des Flurstücks xxxx in Köln, Gemarkung Q, Flur 38 „zum Zwecke des Betriebs einer Tankstelle mit Verkaufs-Shop und Waschanlage“ (§ 1 Ziffer 1 des Mietvertrags). Nach § 6 Ziffer 1 des Vertrags darf die Mieterin „das Mietobjekt nur zu dem vertraglich bestimmten Zwecken nutzen“. Das Grundstück befindet sich in der Nähe der neuen Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Köln.

Die Antragsgegnerin beabsichtigte jedenfalls ab dem Jahr 2006 im Rahmen des Tankstellenbetriebs, Kfz-Kennzeichen herzustellen und zu verkaufen. Die Antragstellerin forderte die Antragsgegnerin daraufhin zunächst außergerichtlich zur Unterlassung auf und erhob unter dem 12.04.2007 Unterlassungsklage. Zwischenzeitlich hat die Antragsgegnerin mit der Herstellung und dem Vertrieb der Kfz-Kennzeichen begonnen.

Die Antragstellerin nimmt die Antragsgegnerin nunmehr auch im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch.

Sie ist der Ansicht, dass die Herstellung und der Verkauf der Kennzeichen von dem Mietvertragszweck nicht umfasst und daher unzulässig seien. Auch drohten ihr – der Antragstellerin – erhebliche, teilweise irreparable Schäden. Hierzu trägt sie vor, dass ein Schwesterunternehmen, die M. AG der Fa. B. G. M. GmbH & Co KG (Fa. B.) Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe der neuen Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Köln zur Nutzung als Kfz-Schilderprägung einschließlich des Verkaufs von Kfz-Kennzeichen vermietet habe. In diesem Mietvertrag sei der Fa. B. im Umkreis von 2.000 Metern Konkurrenzschutz eingeräumt worden. Die von der Antragsgegnerin betriebene Tankstelle befinde sich in diesem Umkreis von 2.000 Metern. Die Fa. B. zahle einen monatlichen Mietzins von 45.000,- € und habe bereits eine Minderung der Miete sowie eine fristlose Kündigung für den Fall angedroht, dass der Verstoß gegen die Konkurrenzschutzklausel nicht umgehend beseitigt werde. Bei einer Kündigung des Vertrages sei von einem Schaden in sechsstelliger Höhe auszugehen.

Den auf Unterlassung der Herstellung und des Vertriebs von Kfz-Kennzeichen gerichteten Antrag hat das Landgericht zurückgewiesen.

Zur Begründung hat es ausgeführt, dass es jedenfalls an einem Verfügungsgrund fehle, da der Vertrag mit der Fa. B. nicht von der Antragstellerin, sondern von der M AG abgeschlossen worden sei. Für die Annahme eines Verfügungsgrundes reiche es aber nicht aus, wenn ein Schwesterunternehmen eine Konkurrenzschutzverpflichtung eingegangen sei.

Mit der form- und fristgerecht eingelegten sofortigen Beschwerde verfolgt die Antragsstellerin ihr Begehren weiter. Zur Begründung trägt sie vor, dass sie mit ihrem Schwesterunternehmen konzernrechtlich verbunden sei und daher auch für deren etwaige Umsatzeinbrüche oder Verluste im Innenverhältnis hafte, so dass auch die Antragstellerin selbst betroffen sei. Auf die Verschiedenheit der juristischen Personen könne es unter diesen Umständen nicht ankommen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.297 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant