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Konkurrenzschutz verletzt

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Verletzt der Vermieter den Konkurrenzschutz, so berechtigt dies regelmäßig zu einer Minderung, da ein die Minderung berechtigender Sachmangel anzunehmen ist. Ein Nachweis konkreter Umsatzeinbußen ist nicht notwendig.


OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - Az: 10 U 4/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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