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Konkurrenzschutz verletzt
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verletzt der Vermieter den Konkurrenzschutz, so berechtigt dies regelmäßig zu einer Minderung, da ein die Minderung berechtigender Sachmangel anzunehmen ist. Ein Nachweis konkreter Umsatzeinbußen ist nicht notwendig.
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