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Pferd bei Unfall verletzt - Unterhaltsanspruch?

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht kein Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Unterhalts- und Unterstellkosten für ein Pferd bei Verlust der Gebrauchsmöglichkeit als Reitpferd nach einem Verkehrsunfall, durch den das Pferd verletzt worden war.

In dieser Hinsicht ist kein Schaden entstanden, da die Unterhaltskosten bereits vor dem Unfall angefallen sind.

Die Entscheidung, das Tier am Leben zu lassen, beruht auf einer neuen eigenen Willensentscheidung des Eigentümers. Diese muss entschädigungslos bleiben.


OLG Stuttgart, 02.12.2011 - Az: 3 U 107/11

ECLI:DE:OLGSTUT:2011:1202.3U107.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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