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Pferd bei Unfall verletzt - Unterhaltsanspruch?

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht kein Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Unterhalts- und Unterstellkosten für ein Pferd bei Verlust der Gebrauchsmöglichkeit als Reitpferd nach einem Verkehrsunfall, durch den das Pferd verletzt worden war.

In dieser Hinsicht ist kein Schaden entstanden, da die Unterhaltskosten bereits vor dem Unfall angefallen sind.

Die Entscheidung, das Tier am Leben zu lassen, beruht auf einer neuen eigenen Willensentscheidung des Eigentümers. Diese muss entschädigungslos bleiben.


OLG Stuttgart, 02.12.2011 - Az: 3 U 107/11

ECLI:DE:OLGSTUT:2011:1202.3U107.11.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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