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Tiere / Wildunfall

Verkehrsrecht

Kommt es zu einem Wildunfall - dies ist jeder Verkehrsunfall mit einem Wildtier -, so ist unbedingt die Polizei zu rufen. Dies ist in fast allen Bundesländern verpflichtet für jeden Wildunfall vorgesehen, lediglich bei Kleintieren (Igel, etc.) kann darauf verzichtet werden. Wird dies nicht beachtet, so liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, wenn das Tier verletzt liegen gelassen wird.

Während viele Teilkaskoversicherungen nur bei Wildschäden durch Haar- und Federwild den resultierenden Schaden ausgleichen, bietet eine (teurere) Vollkaskoversicherung dem besten Schutz. Die Kfz-Haftpflicht zahlt dagegen nur für Schäden, die nicht am eigenen Auto entstanden sind.

Die Polizei stellt eine entsprechende Wildunfallbescheinigung aus, die der Versicherung zum Schadensnachweis vorgelegt werden kann. Der Schaden sollte jedoch zusätzlich noch genau protokolliert werden. Denn damit die Teilkaskoversicherung den Schaden regulieren muss, ist der Schadensfall zu beweisen. Nur bei Vollkaskoschutz ist auch ein Eigenverschulden abgedeckt.

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Urteil
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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