Wie muss sich bei Reitern auf der Straße verhalten werden, welche Sorgfaltspflichten bestehen und wie ist die Haftung im Schadensfall zu bewerten?
Auf Straßen und Wegen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind, sind die geltenden Regelungen und damit insbesondere die
StVO einzuhalten, die sinngemäß anzuwenden ist.
Auf den Straßen selbst muss der Reiter auf der rechten Fahrbahnseite reiten (
§ 28 StVO), das Reiten auf Rad- oder Fußwegen ist grundsätzlich untersagt.
Reiter müssen auch bei Dunkelheit und in der Dämmerung für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein.
Es darf übrigens nur derjenige ein Pferd im Straßenverkehr reiten, der über die erforderliche Erfahrung verfügt.
Reiten mehrere Reiter zusammen, so können jeweils 6 Pferde einen geschlossenen Verband im Sinne von
§ 27 StVO bilden (drei Zweierreihen).
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