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Eigentumsurkunde: Wem gehört das Pferd?

Pferderecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Eigentumsurkunde wird zusammen mit dem Equidenpass vom Zuchtverband ausgestellt, bei dem das Pferd eingetragen ist. Sie steht dem Eigentümer des Tieres zu, ist jedoch kein Eigentumsnachweis.

Der Besitz der Eigentumsurkunde ist lediglich ein Indiz dafür, dass der Besitzer der Eigentumsurkunde auch Eigentümer des zugehörigen Pferdes ist.

Wurde die Eigentumsurkunde beispielsweise beim Verkauf des Tieres nicht übergeben, kann mittels Kaufvertrag die Eigentümereigenschaft des Käufers nachgewiesen werden. In diesem Fall müsste der Besitzer der Eigentumsurkunde diese an den rechtmäßigen Eigentümer des Tieres übergeben.

Zur Sicherheit sollte daher beim Pferdekauf darauf geachtet werden, dass Equidenpass und Eigentumsurkunde zusammen mit dem Pferd übergeben werden.

Inhalt der Eigentumsurkunde

Die Eigentumsurkunde enthält folgende Angaben:
  • Name des Pferdes
  • Geschlecht des Pferdes
  • Rasse
  • Name, Land, Postleitzahl und Ort des Züchters
  • Fellfarbe
  • Geburtsdatum des Pferdes
  • Lebensnummer
  • Mikrochipnummer (wenn vorhanden)
  • Zuchtbrand (wenn vorhanden)
  • Abstammungsbaum mit vier Generationen der Vorfahren
  • Ausstellungsort und -Datum des Dokumentes
  • Unterschrift und Stempel des zuständigen Zuchtverbandes

Verlust der Eigentumsurkunde

Im Verlustfalle, sollte der ausstellende Verband informiert werden und eine Zweitschrift mit Hilfe des hierfür vorgesehenen Formulars beantragt werden. Dieser Antrag ist i.d.R. notariell zu beglaubigen. Die Kosten für die Ausfertigung der Zweitschrift trägt der Antragsteller.
Stand: (letzte Änderung: 27.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Nein, die Eigentumsurkunde ist kein formeller Eigentumsnachweis. Der Besitz des Dokuments dient lediglich als Indiz für die Eigentümereigenschaft. Bei Unstimmigkeiten kann das Eigentum durch einen Kaufvertrag belegt werden.
Zur Absicherung sollten beim Pferdekauf unbedingt sowohl der Equidenpass als auch die Eigentumsurkunde physisch übergeben werden, um spätere Probleme bei der Eigentumszuordnung zu vermeiden.
Die Urkunde enthält unter anderem den Namen, das Geschlecht, die Rasse und das Geburtsdatum des Pferdes, Angaben zum Züchter, die Lebens- und Mikrochipnummer sowie einen Abstammungsbaum über vier Generationen.
Bei Verlust muss der zuständige Zuchtverband informiert werden. Über ein spezielles Formular kann eine Zweitschrift beantragt werden, deren Ausstellung in der Regel notariell zu beglaubigen ist. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller.
Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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