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Equidenpass: Was Pferdehalter über den Pferdepass wissen sollten

Pferderecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Equidenpass spielt eine bedeutende Rolle, da er nicht nur die Identifizierung des Tieres sicherstellt, sondern auch eine Vielzahl von relevanten Daten des Pferdes enthält.

Notwendigkeit des Equidenpasses

Gemäß der EU-Verordnung 504/2008 müssen alle Pferde spätestens sechs Monate nach ihrer Geburt mit einem Equidenpass versehen werden. Der Equidenpass ist ein wesentliches Identifikationsdokument, das im Eigentum des ausstellenden Verbandes verbleibt.

Der Equidenpass enthält zahlreiche Daten des Tieres u.a.:
  • Lebensnummer
  • Ersteigentümerdaten
  • Graphiken zum Eintragen der Abzeichen des Tieres
  • Impfungen
  • Medikation im Arzneimittelanhang
  • Transport- und Mitführungspflicht
Der Equidenpass ist beim Tiertransport immer mitzuführen, um eine Identifizierung zu ermöglichen. Wird dies nicht beachtet, so kann dies geahndet werden.

Auch bei einem Ausritt ist er mitzuführen, sofern es nicht möglich ist, diesen innerhalb von drei Stunden vorzulegen.

Soll das Pferd geschlachtet werden, so muss der Equidenpass dem Schlachter vorgelegt werden.

Kein Eigentumsnachweis

Es handelt sich beim Equidenpass nicht um einen Eigentumsnachweis, beim Pferdekauf ist daher neben dem Equidenpass auch die Eigentumsurkunde zu übergeben, um die Eigentumsverhältnisse klar zu dokumentieren.

Eigentümerwechsel

Wechselt der Besitzer des Pferdes, so ist dies umgehend anzuzeigen. Der Wechsel wird dann im Equidenpass dokumentiert. Dies ist für jeden Pferdehalter verpflichtend (Durchführungsverordnung (EU) 2015/262). Hierzu ist der Equidenpass im Original mit dem Formular für einen Besitzerwechsel der Deutschen Reiterlichen Vereinigung zuzusenden.

Equidenpass verloren?

Sollte der Equidenpass verloren gehen, ist es unverzüglich erforderlich, diesen Verlust dem ausstellenden Verband zu melden. In der Regel geschieht dies durch ein entsprechendes Antragsformular, das Angaben wie die Lebensnummer, das Geburtsdatum des Tieres, die Abzeichen, die Abstammung sowie den letzten Besitzer des Equidenpasses erfasst. Der Antrag muss regelmäßig notariell beglaubigt werden, und die anfallenden Kosten für die Erstellung der Zweitschrift trägt der Antragsteller.
Stand: 22.10.2019 (aktualisiert am: 28.08.2025)
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