Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.556 Anfragen

Herausgabe eines Kettenbaggers und Radladers durch ehemaligen Kommanditisten

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB setzt voraus, dass der Anspruchsteller Eigentümer und der Anspruchsgegner Besitzer der Sache ist und diesem kein Recht zum Besitz nach §§ 986 ff. BGB zusteht.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB setzt voraus, dass der Gegenanspruch aus demselben Rechtsverhältnis stammt. Bei einer Vindikationslage ist die erforderliche Konnexität nur dann gegeben, wenn das Schuldverhältnis, aus dem der Besitz resultiert, mit dem behaupteten Gegenanspruch in unmittelbarem Zusammenhang steht.

Ein gesellschaftsrechtlicher Anspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann begründen, wenn die Überlassung der Gegenstände selbst im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses erfolgte. Hierfür ist darzulegen, dass die Nutzung der Geräte zur Erfüllung gesellschaftsrechtlicher Pflichten überlassen wurde. Allein die Gesellschafterstellung vermittelt keine operative Pflicht, die eine solche Überlassung tragen könnte.

Wird die Nutzung hingegen aufgrund eines Arbeitsverhältnisses eingeräumt, fehlt es an der notwendigen Konnexität zwischen den behaupteten gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen und dem Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die ein Zurückbehaltungsrecht stützen könnten, müssen substantiiert vorgetragen werden.

Ein Zurückbehaltungsrecht scheidet ebenso aus, wenn die Gegenstände nicht als Einlage in die Gesellschaft eingebracht wurden. Fehlt es an einem solchen Bezug, bleibt der Herausgabeanspruch des Eigentümers unberührt.


LAG Thüringen, 09.07.2025 - Az: 4 Sa 117/24

ECLI:DE:LAGTH:2025:0709.4SA117.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim