Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 394.070 Anfragen

Kennzeichnungspflicht mit einem Transponder für Pferde

Pferderecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nach dem 30. Juni 2009 geborene Pferde (und andere Equiden) müssen in Deutschland mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Der Schenkelbrand reicht nicht aus.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger hält und züchtet in Rosendahl Hannoveraner-Pferde, die er sämtlich mit dem Schenkelbrand des Zuchtverbands kennzeichnet. Er hält diese Form der Kennzeichnung für vorzugswürdig gegenüber dem Transpondersystem, das er deshalb nicht verwenden will.

Der beklagte Kreis Coesfeld hat ihn auf die ausnahmslos geltende Transponderpflicht hingewiesen.

Das Verwaltungsgericht Münster hat in erster Instanz die Klage abgewiesen.

Auch die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg.

Nach dem EU-Recht - VO(EG) Nr. 504/2008 - besteht das Identifizierungssystem aus drei Elementen: Für jedes Tier wird ein einziges lebenslang gültiges Identifizierungsdokument, der sog. Equidenpass, ausgestellt. Die Verbindung zwischen diesem Dokument und dem Tier muss eindeutig sein; dazu dient der Transponder. Eine Datenbank speichert die Einzelheiten zur Identifikation des Tieres unter einer spezifischen Kennnummer.

Jeder in der EU geborene oder in sie eingeführte Equide muss bei der ersten Identifizierung durch Implantation eines Transponders - gewöhnlich auf der linken Halsseite - gekennzeichnet werden. Die auf dem Transponder gespeicherten Daten können mit einem Lesegerät elektronisch ausgelesen werden.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Senat ausgeführt: Der Kläger sei verpflichtet, seine Pferde, auch wenn sie den Schenkelbrand trügen, mit einem Transponder zu kennzeichnen. Ein Wahlrecht zwischen Transponder und Schenkelbrand gebe es in Deutschland nicht, weil der deutsche Verordnungsgeber (in der Viehverkehrsverordnung) keine Ausnahme von der Transponderpflicht vorgesehen habe. Das verstoße weder gegen EU-Recht noch gegen nationales Verfassungsrecht.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.


OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - Az: 13 A 1445/14

ECLI:DE:OVGNRW:2015:0819.13A1445.14.00

Quelle: PM des OVG Nordrhein-Westfalen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.070 Beratungsanfragen

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.

Thomas Heinrichs, Bräunlingen