Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.472 Anfragen

Gesamtwohnfläche: ab 10% Abweichung liegt ein Mangel vor!

Mietrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Es kann ein Mangel vorliegen, wenn die tatsächliche Wohnfläche erheblich unter der mietvertraglich angegebenen Fläche liegt. In diesem Fall spricht bereits eine tatsächliche Vermutung für eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit, sie ist daher vom Mieter nicht gesondert zu belegen.

Die vereinbarte Fläche ist ein wesentliches Merkmal für den Nutzwert der angemieteten Wohnung, wobei auch ein Abstellraum Bestandteil der Wohnung ist, wenn sich dieser innerhalb der Wohnung befindet.

Die Erheblichkeitsgrenze, die einen Sachmangel begründet, liegt bei 10%, eine zusätzliche Toleranz kommt nicht in Betracht.

Hierzu führte das Gericht aus:

Weist eine gemietete Wohnung tatsächlich eine Wohnfläche auf, die erheblich unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, so kann dieser Umstand einen Mangel der Mietsache darstellen. Bei einem erheblichen Flächenmangel spricht bereits eine tatsächliche Vermutung für eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit, die der Mieter nicht gesondert belegen muss. Die vereinbarte Fläche ist ein wesentliches Merkmal für den Nutzwert der angemieteten Wohnung.

So wird bereits bei der Inserierung in aller Regel die Wohnungsgröße der angegebenen Wohnung angegeben, um Interessenten eine Vergleichbarkeit verschiedener Wohnungen zu erleichtern und die Miete pro m² errechnen zu können. Hat ein Wohnungssuchender mehrere Wohnungen, deren Mietzins und Ausstattung ähnlich sind, zur Auswahl, wird er sich in vielen Fällen für die größere Wohnung entscheiden.

Während des Mietverhältnisses ist die Wohnfläche in aller Regel Berechnungsgrundlage für die Verteilung von Betriebskosten und deren Erhöhung.

Ebenso ist die Wohnungsgröße ein Faktor bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Münster, 17.10.2007 - Az: 9 S 224/06

ECLI:DE:LGMS:2007:1017.9S224.06LG.MÜNSTE.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld