Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.193 Anfragen

Muss Bienenhaltung auf dem Nachbargrundstück toleriert werden?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gemäß § 906 Abs. 1 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.

Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei Bienen um eine den in § 906 Abs. 1 BGB aufgezählten ähnliche von einem Grundstück ausgehende Einwirkung.

Ob eine von einer Grundstücksbenutzung ausgehende Einwirkung auf das Nachbargrundstück wesentlich ist oder nicht, beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung nach dem Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Benutzers des beeinträchtigten Grundstücks. Ein Indiz für die Wesentlichkeit liegt neben der Art und Häufigkeit der Einwirkung insbesondere dann vor, wenn das Wohnen an Annehmlichkeit verliert und der Grundstückswert dadurch gemindert wird.


LG Münster, 12.07.2019 - Az: 8 O 76/18

ECLI:DE:LGMS:2019:0712.8O76.18.00

Nachfolgend: OLG Hamm, 25.06.2020 - Az: I-24 U 109/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.193 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.

Verifizierter Mandant