Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.818 Anfragen
Muss Bienenhaltung auf dem Nachbargrundstück toleriert werden?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Gemäß § 906 Abs. 1 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei Bienen um eine den in § 906 Abs. 1 BGB aufgezählten ähnliche von einem Grundstück ausgehende Einwirkung.
Ob eine von einer Grundstücksbenutzung ausgehende Einwirkung auf das Nachbargrundstück wesentlich ist oder nicht, beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung nach dem Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Benutzers des beeinträchtigten Grundstücks. Ein Indiz für die Wesentlichkeit liegt neben der Art und Häufigkeit der Einwirkung insbesondere dann vor, wenn das Wohnen an Annehmlichkeit verliert und der Grundstückswert dadurch gemindert wird.
LG Münster, 12.07.2019 - Az: 8 O 76/18
ECLI:DE:LGMS:2019:0712.8O76.18.00
Nachfolgend: OLG Hamm, 25.06.2020 - Az: I-24 U 109/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...