Ein klavierspielender Mieter muss sich an die Nachtruhe (22 bis 7:00 Uhr) sowie die Mittagsruhe (13 bis 15:00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen) halten und in dieser Zeit auf sein Spiel verzichten.
Weiterhin ist darauf zu achten, an Werktagen nicht mehr als 3 Stunden sowie an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr als 5 Stunden Klavier zu spielen. Alles weitere würde über das Zumutbare hinausgehen.
Weiterhin ist darauf zu achten, an Werktagen nicht mehr als 3 Stunden sowie an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr als 5 Stunden Klavier zu spielen. Alles weitere würde über das Zumutbare hinausgehen.
LG Frankfurt/Main, 12.10.1989 - Az: 2/25 O 359/89
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