Ein klavierspielender Mieter muss sich an die Nachtruhe (22 bis 7:00 Uhr) sowie die Mittagsruhe (13 bis 15:00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen) halten und in dieser Zeit auf sein Spiel verzichten.
Weiterhin ist darauf zu achten, an Werktagen nicht mehr als 3 Stunden sowie an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr als 5 Stunden Klavier zu spielen. Alles weitere würde über das Zumutbare hinausgehen.
Weiterhin ist darauf zu achten, an Werktagen nicht mehr als 3 Stunden sowie an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr als 5 Stunden Klavier zu spielen. Alles weitere würde über das Zumutbare hinausgehen.
LG Frankfurt/Main, 12.10.1989 - Az: 2/25 O 359/89
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


