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Unterlassungsanspruch bei zu viel Klavierspiel

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein klavierspielender Mieter muss sich an die Nachtruhe (22 bis 7:00 Uhr) sowie die Mittagsruhe (13 bis 15:00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen) halten und in dieser Zeit auf sein Spiel verzichten.

Weiterhin ist darauf zu achten, an Werktagen nicht mehr als 3 Stunden sowie an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr als 5 Stunden Klavier zu spielen. Alles weitere würde über das Zumutbare hinausgehen.


LG Frankfurt/Main, 12.10.1989 - Az: 2/25 O 359/89


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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