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Kündigung, wenn der Mieter die Wohnung nicht heizt
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Heizt ein Mieter die Wohnung nicht mindestens mäßig, so berechtigt dies den Vermieter zur fristgemäßen Kündigung wegen einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung.
Mieter sind verpflichtet, die Wohnung ausreichend zu heizen - eine gesonderte Verpflichtung z.B. per Hausordnung ist nicht erforderlich.
Nur so können Schäden wie z.B. durch Frost, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung vermieden werden.
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