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Kündigung, wenn der Mieter die Wohnung nicht heizt

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Heizt ein Mieter die Wohnung nicht mindestens mäßig, so berechtigt dies den Vermieter zur fristgemäßen Kündigung wegen einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung.

Mieter sind verpflichtet, die Wohnung ausreichend zu heizen - eine gesonderte Verpflichtung z.B. per Hausordnung ist nicht erforderlich.

Nur so können Schäden wie z.B. durch Frost, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung vermieden werden.

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LG Hagen, 19.12.2007 - Az: 10 S 163/07

ECLI:DE:LGHA:2007:1219.10S163.07.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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