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Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts bei Zeitablauf seit Mängelanzeige

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Leistungsverweigerungsrecht des Mieters wegen eines behebbaren Mangels entfällt rückwirkend, wenn aufgrund der verstrichenen Zeit (hier: mehr als 5 Jahre seit Mängelanzeige) nicht mehr zu erwarten ist, dass die Vermieterpartei ihrer Verpflichtung zur Mangelbeseitigung nachkommen wird und die Zurückbehaltung damit ihren Zweck verfehlt hat.

Mit dem Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts des Mieters wegen eines behebbaren Mangels werden die gesamten zunächst zu Recht einbehaltenen Beträge grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig.

Der Mieter kann auch ohne entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung erwarten, dass Wände und Deckenbereiche der Wohnung frei von deutlich wahrnehmbaren Feuchteflecken sind.

Der Mieter kann auch ohne entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung erwarten, dass in den Wohnräumen nicht dauerhaft ein unangenehmer, muffiger Geruch herrscht, welcher bei objektivierender Betrachtung das Wohlbefinden beeinträchtigt.

Ist nur ein einziges, im Verhältnis zur Gesamtfläche kleines Zimmer von Mangelerscheinungen betroffen, so ist bei der Beurteilung der Erheblichkeit nach § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB zu berücksichtigen, welche Bedeutung dem Zimmer aufgrund des Zuschnitts der Wohnung zukommt und in welches Preissegment die Wohnung einzuordnen ist.


AG Hamburg, 24.02.2022 - Az: 48 C 242/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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