Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Mietminderung bei undichten und klirrenden Holz-Kastendoppelfenstern in einer Altbauwohnung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass - gerade bei Holz-Kastendoppelfenstern - eine komplett luftdichte Verschließung nicht geschuldet, mitunter sogar kontraproduktiv, ist.

Auch ist es grundsätzlich nicht als zur Minderung berechtigender Mangel anzusehen, wenn bei (älteren) Holz-Kastendoppelfenstern ein gewisses Spiel vorhanden ist. Es kommt maßgeblich darauf an, ob die Gebrauchstauglichkeit der Fenster ihrer wesentlichen Funktion nach beeinträchtigt ist, wozu das Abhalten von Niederschlag, Feuchtigkeit und Witterung von außen sowie - insbesondere während kälterer Jahreszeiten - die Wärmeisolierung gehören und wobei u.a. auch das Alter des Gebäudes zu berücksichtigen ist.

Mängel kommen demnach insbesondere dann in Betracht, wenn kein ausreichender Schutz z.B. gegen Schlagregen - bzw. allgemeiner: das Eindringen von Feuchtigkeit von außen - gegeben ist oder die Zugluft zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen der vertragsgemäßen Nutzbarkeit der Wohnung durch die Mieter führt.


AG Berlin-Neukölln, 22.07.2021 - Az: 14 C 75/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...

Marc Stimpfl, Boppard