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Vermieterpfandrecht geht vor Gerichtsvollzieher

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde an allen in der herauszugebenden Wohnung befindlichen Gegenständen das Vermieterpfandrecht geltend gemacht, so ist die Zwangsvollstreckung dahin beschränkt, dass die sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände nicht zu entfernen sind.

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AG Berlin-Neukölln, 07.03.2008 - Az: 30 M 8020/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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JG