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Erlaubnis zur Untervermietung eines Zimmers verweigert: Schadensersatzanspruch?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verweigert der Vermieter unberechtigterweise die
Zustimmung zur
Untervermietung und unterlässt der Mieter diese daraufhin, hat der Vermieter für den entstandenen Mietausfallschaden in voller Höhe einzustehen (BGH, 11.06.2014 - Az:
VIII ZR 349/13).
Der Mieter kann dann Schadensersatz gem. § 280 Abs. 1 BGB in Höhe der entgangenen Untermiete abzüglich ersparter Kosten verlangen (LG München I, 08.12.2021 - Az:
14 S 8944/21).
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