Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.949 Anfragen

Müssen bei Instandhaltungsmaßnahmen immer Vergleichsangeboten eingeholt werden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Sinn und Zweck von Vergleichsangeboten ist zwar die Schaffung der erforderlichen Tatsachengrundlage für eine ordnungsgemäße Ermessensausübung. Dies ist Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Dies darf jedoch nicht zu einer unbilligen Förmelei führen. Vielmehr muss auch, wie bei allen anderen Angelegenheiten der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die Vorlage für Vergleichsangebote konkret einen Sinn machen.

Zwar verstößt nach Rechtsprechung des BGH ein Beschluss der Eigentümer über die Vergabe größerer Aufträge verstößt regelmäßig gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht zuvor mehrere, mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden (BGH, 20.11.2015 - Az: V ZR 284/14).

Andere Gerichte legen Bagatell-Grenzen zugrunde. Nach dem LG München soll ein größerer Instandsetzungsauftrag soll dann vorliegen, wenn das Kostenvolumen der Maßnahme 3.000,00 € übersteigt; nach dem LG Dortmund soll die Geringfügigkeitsgrenze erst bei einem Auftragsvolumen von mehr als 5.000,00 € überschritten sein (LG München I, 06.02.2014 - Az: 36 S 9481/13; LG Dortmund, 21.04.2015 - Az: 1 S 445/14).

Da gemäß § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG primär die Wohnungseigentümer zur Entscheidung über die von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zuständig sind, ist das Einholen von Angeboten aber (auch) Aufgabe der Wohnungseigentümer selbst (LG Dortmund, 15.01.2016 - Az: 17 S 112/15).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant