Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.326 Anfragen

Verdunkelter Keller rechtfertigt keine Mietminderung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Die Verdunkelung der Fenster zu einem nicht zu Wohnzwecken bestimmten Kellerraum, begründet kein Mietminderungsrecht. Ein Mietmangel liegt in einem solchen Fall nicht vor bzw. sollte doch ein Mangel anzunehmen sein, so ist dieser zumindest geringfügig.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Parteien streiten um eine Mietminderung wegen der Beeinträchtigung von Licht- und Sichtverhältnissen im Rahmen eines Mietvertrages über eine Doppelhaushälfte.

Die Hälfte, in der die beklagten Mieter wohnen, ragt weiter in das Grundstück hinein und mündet in einen sogenannten Freisitz. Dabei liegen sowohl zwei der Kellerfenster, bei denen es sich um Auslässe im Mauerwerk handelt, als auch die Fenster des Freisitzes zum Garten der anderen Mieter hin.

Mitte April 2020 errichteten die anderen Mieter eine Sichtschutzwand in Form einer schwarzen gespannten Plane vor einem der Kellerfenster und unter den Fenstern des Freisitzes, welche ebenfalls zu einem geringen Teil im unteren Bereich verdeckt wurden. Des Weiteren stellten die Mieter eine Gartenbank vor dem anderen Kellerfenster auf, deren Polster ebenfalls zu einer Verdeckung des Fensters führten.

Die betroffenen Kellerfenster gehören zu zwei unterschiedlichen Kellerräumen. Links befindet sich ein kleiner etwa 3qm großer Raum, in dem sich die Anschlüsse des Hauses befinden. Dieser wird auch zu Lagerzwecken genutzt. Rechts befindet sich ein größerer Kellerraum von etwa 20 qm. Dieser wird von den Beklagten als Hobbyraum (insbesondere für die Modelleisenbahn) genutzt. Des Weiteren haben sie dort eine Sitzecke aufgebaut, die an heißen Sommertagen zum Lesen oder Kaffeetrinken genutzt wird. Daneben gibt es noch weitere Kellerräume, insbesondere einen Heizungsraum und einen Waschkeller. In diesen Räumen liegen sogenannte Schachtfenster vor.

Die Beklagten sind der Ansicht die Verdunkelung sowie die Beeinträchtigung der Sicht aus den Freisitzfenstern sei derart erheblich, dass dies einen Mietmangel darstelle, der eine Mietminderung in Höhe von 10 % rechtfertige.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Tecklenburg, 27.05.2021 - Az: 13 C 171/20

ECLI:DE:AGTE:2021:0527.13C171.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn