Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.698 Anfragen

Randalierender Mieter: Kündigung gerechtfertigt?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Einem Mieter, der das Eigentum des Vermieters beschädigt, kann ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.

Im konkreten Fall hatte die Mieterin nächstens Steine aus der Terrasse einer Mitmieterin gerissen und diese gegen die mit Rollläden verschlossene Fenster geworfen, weil von der Mitmieterin eine Lärmbelästigung ausgegangen sei.

Der Vermieter kündigte fristlos und erhob schließlich Räumungsklage.

Vor Gericht erhielt der Vermieter recht.

Es lag eine schwere Vertragsverletzung seitens der Mieterin vor. Die begangene Sachbeschädigung erforderte keine vorherige Abmahnung. Weiterhin hatte die Mieterin den Hausfrieden erheblich gestört.

Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses war dem Vermieter daher nicht zuzumuten gewesen.


LG München I, 20.12.2005 - Az: 14 S 22556/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.698 Beratungsanfragen

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.

Verifizierter Mandant

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe