Einem Mieter, der das Eigentum des Vermieters beschädigt, kann ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.
Im konkreten Fall hatte die Mieterin nächstens Steine aus der Terrasse einer Mitmieterin gerissen und diese gegen die mit Rollläden verschlossene Fenster geworfen, weil von der Mitmieterin eine Lärmbelästigung ausgegangen sei.
Der Vermieter kündigte fristlos und erhob schließlich Räumungsklage.
Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses war dem Vermieter daher nicht zuzumuten gewesen.
Im konkreten Fall hatte die Mieterin nächstens Steine aus der Terrasse einer Mitmieterin gerissen und diese gegen die mit Rollläden verschlossene Fenster geworfen, weil von der Mitmieterin eine Lärmbelästigung ausgegangen sei.
Der Vermieter kündigte fristlos und erhob schließlich Räumungsklage.
Vor Gericht erhielt der Vermieter recht.
Es lag eine schwere Vertragsverletzung seitens der Mieterin vor. Die begangene Sachbeschädigung erforderte keine vorherige Abmahnung. Weiterhin hatte die Mieterin den Hausfrieden erheblich gestört.Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses war dem Vermieter daher nicht zuzumuten gewesen.
LG München I, 20.12.2005 - Az: 14 S 22556/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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