Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.529 Anfragen

Nicht-Wahrung der Schriftform bei zusätzlicher Anmietung eines Kellerraums

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mietvertrag erfüllt nicht die gesetzliche Schriftform gemäß § 550 BGB, wenn wesentliche Vertragsbestandteile, wie die Anmietung eines zusätzlichen Kellerraums, nicht hinreichend bestimmbar aus der Vertragsurkunde hervorgehen.

Es ist unerheblich, ob diese Nutzung bei Vertragsabschluss oder später vereinbart wurde. In einem solchen Fall ist der Vertrag ordentlich kündbar. Die Berufung auf den Schriftformmangel ist nicht rechtsmissbräuchlich, selbst wenn die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt.


OLG Frankfurt, 27.04.2016 - Az: 2 U 9/16

ECLI:DE:OLGHE:2016:0427.2U9.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant