Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.243 Anfragen

Außerordentliche Kündigung wegen Rückstands mit Mieterhöhungsbeträgen bei preisgebundener Wohnung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Die Vorschrift des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB ist so auszulegen, dass eine Kündigung des Vermieters allein aufgrund von Rückständen mit Erhöhungsbeträgen der dort genannten Art bei einem vorhandenen Widerspruch des Mieters erst dann möglich ist, wenn der Mieter verurteilt worden und die Zahlung nicht binnen einer Frist von zwei Monaten seit Rechtskraft der Verurteilung erfolgt ist.

Auf öffentlich geförderten, preisgebundenen Wohnraum ist § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB nicht unmittelbar anwendbar, weil die Vorschrift nur Mieterhöhungen nach den §§ 558 bis 560 BGB erfasst.

Eine analoge Anwendung der Vorschrift ist jedoch auf solche Fälle möglich, in denen aus denselben Gründen, unter denen im preisfreien Wohnraummietverhältnis nach §§ 558 bis 560 BGB die Miete erhöht wird, im preisgebundenen Wohnraum nach den entsprechenden Sondervorschriften die Miete erhöht wird.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs des Mieters nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung des Mieters kündigen, wenn der Mieter rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete nach den §§ 558 bis 560 verurteilt worden ist, und wenn nicht die Voraussetzungen der außerordentlichen fristlosen Kündigung schon wegen der bisher geschuldeten Miete erfüllt sind.

Durch diese Vorschrift soll der Mieter vor Kündigungen geschützt werden, die nur wegen eines Streits über Mieterhöhungen ausgesprochen werden.

Dementsprechend ist die Vorschrift in der Weise auszulegen, dass eine Kündigung des Vermieters allein aufgrund von Rückständen mit Erhöhungsbeträgen der dort genannten Art bei einem vorhandenen Widerspruch des Mieters erst dann möglich ist, wenn der Mieter verurteilt worden und die Zahlung nicht binnen einer Frist von zwei Monaten seit Rechtskraft der Verurteilung erfolgt ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerAlexandra KlimatosPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant