Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.788 Anfragen

Schimmelpilzbefall und die Kündigung des Mieters

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Gemäß § 543 Abs. 2, Nr. 1 BGB ist eine außerordentliche Kündigung dann begründet, wenn ein erheblicher Sachmangel i.S.v. § 536 BGB vorlag und dadurch die Tauglichkeit und der Gebrauch der Mietsache entzogen bzw. erheblich beeinträchtigt wurde. Der Mieter muss grundsätzlich einen solchen Mangel darlegen und beweisen.

Schimmelbildung und Feuchtigkeit in der Wohnung ist in nach h.M. als erheblicher Mangel der Mietsache anerkannt.

Das Kündigungsrecht des Mieters ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel zu vertreten hat.

Hinsichtlich der Frage, ob der Mieter den Mangel zu vertreten hat, gelten dabei die Grundsätze zur Beweislastverteilung bei ungeklärter Schadensursache. Danach trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass der Mangel in den Verantwortungsbereich des Mieters fällt. Erst wenn dies nachgewiesen ist, muss der Mieter darlegen und beweisen, dass er diesen Mangel nicht zu vertreten hat. Die Nachweispflicht des Vermieters entfällt nur dann, wenn nach den Umständen nur noch eine Ursache aus dem Risikobereich des Mieters in Betracht kommen kann.

Hierzu führte das Gericht aus:

Ein erheblicher Sachmangel lag vorliegend unstreitig vor, so das der Mangel vom Mieter nicht weiter darzulegen oder zu beweisen war.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Osnabrück, 19.10.2011 - Az: 1 S 203/10

ECLI:DE:LGOSNAB:2011:1019.1S203.10.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant