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Fensteraustausch Holz gegen Kunststoff ist eine modernisierende Instandsetzung

Mietrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Der Austausch defekter Holzfenster gegen moderne Kunststofffenster in einer WEG ist als modernisierende Instandsetzung einzustufen und erfordert kein Gesamtkonzept für sämtliche Fenster der Anlage. Für die erforderliche Bestandsaufnahme genügt bei technisch einfach gelagerten Instandsetzungsvorhaben der Sachverstand einschlägiger Handwerksbetriebe; die Einholung eines Gutachtens durch einen vereidigten Sachverständigen ist nicht zwingend erforderlich.

Instandsetzung oder Modernisierung?

Der Austausch von Fenstern ist rechtlich als Instandsetzung - gegebenenfalls in Form der modernisierenden Instandsetzung - einzustufen, wenn die Maßnahme nicht anlasslos auf einen höheren technischen Standard abzielt, sondern durch eine von der Mehrheit der Wohnungseigentümer angenommene Instandsetzungsbedürftigkeit veranlasst wird. Eine etwaige technische Verbesserung, die im Zuge der Instandsetzung eintritt, ändert diese Einordnung nicht. Eine Qualifikation als Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 22 Abs. 2 WEG scheidet in diesen Fällen aus.

Kein Gesamtkonzept erforderlich

Im Rahmen von Sanierungsbeschlüssen steht den Wohnungseigentümern ein Gestaltungsspielraum zu. Ob ein mehrjähriger Sanierungsplan aufgestellt oder unmittelbar erforderliche Einzelmaßnahmen beschlossen werden, steht grundsätzlich im Ermessen der Gemeinschaft (vgl. BGH, 09.03.2012 - Az: V ZR 161/11). Das Fehlen eines Gesamtkonzepts begründet daher für sich genommen keinen Verstoß gegen ordnungsmäßige Verwaltung. Wird der Austausch von Fenstern in Folgejahren verweigert, ist dies an dem jeweiligen ablehnenden Beschluss zu messen - und nicht dem vorangegangenen Sanierungsbeschluss entgegenzuhalten.


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LG Frankfurt/Main, 25.06.2020 - Az: 2-13 S 78/19

ECLI:DE:LGFFM:2020:0625.2.13S78.19.00

Quelle: Defekte Holzfenster dürfen ohne Gesamtplan gegen Kunststofffenster ausgetauscht werden - Handwerkereinschätzungen genügen als Grundlage.


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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