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Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Vermieters durch den Mieter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall behauptete der Mieter im Rahmen eines Räumungsprozesses während eines eskalierenden emotionalen Streitgesprächs, die Tochter des Vermieters sei drogensüchtig geworden, weil die Vermieterin ihr den Mann ausgespannt habe.

Dies rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung des Mieters ohne vorherige Abmahnung. Bei der vorliegenden Beleidigung handelte es sich unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht um eine Pflichtverletzung des Mieters, die die fristlose Kündigung rechtfertigen würde.


LG Saarbrücken, 18.01.2019 - Az: 10 S 53/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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