Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.082 Anfragen

Morddrohung gegen den Chef rechtfertigt die fristlose Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Morddrohung rechtfertigt eine fristlose Entlassung. Eine Kündigung ist sogar dann rechtmäßig, wenn der Betroffene auf eine jahrzehntelange Betriebszugehörigkeit zurückblickt und aus Altersgründen kaum eine neue Stelle finden wird.

Vorliegend wurde daher eine Kündigungsschutzklage eines 58-jährigen Arbeitnehmers abgewiesen, der bei der US-Armee beschäftigt war.

Der Kläger hatte im Streit seinen farbigen Vorgesetzten bedroht, ihn als „Nigger“ tituliert und geäußert „Ich schlitze dir deine Kehle auf“.

Die daraufhin erfolgte fristlose Kündigung war berechtigt, eine Weiterbeschäftigung war nach Ansicht des Gerichts nicht zumutbar. Die Bezeichnung „Nigger“ für einen farbigen Amerikaner sei darüber hinaus eine der schwersten und diskriminierendsten Beleidigungen.


LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2002 - Az: 10 Sa 1111/01

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant