Eine Morddrohung rechtfertigt eine fristlose Entlassung. Eine Kündigung ist sogar dann rechtmäßig, wenn der Betroffene auf eine jahrzehntelange Betriebszugehörigkeit zurückblickt und aus Altersgründen kaum eine neue Stelle finden wird.
Vorliegend wurde daher eine Kündigungsschutzklage eines 58-jährigen Arbeitnehmers abgewiesen, der bei der US-Armee beschäftigt war.
Der Kläger hatte im Streit seinen farbigen Vorgesetzten bedroht, ihn als „Nigger“ tituliert und geäußert „Ich schlitze dir deine Kehle auf“.
Die daraufhin erfolgte fristlose Kündigung war berechtigt, eine Weiterbeschäftigung war nach Ansicht des Gerichts nicht zumutbar. Die Bezeichnung „Nigger“ für einen farbigen Amerikaner sei darüber hinaus eine der schwersten und diskriminierendsten Beleidigungen.
Vorliegend wurde daher eine Kündigungsschutzklage eines 58-jährigen Arbeitnehmers abgewiesen, der bei der US-Armee beschäftigt war.
Der Kläger hatte im Streit seinen farbigen Vorgesetzten bedroht, ihn als „Nigger“ tituliert und geäußert „Ich schlitze dir deine Kehle auf“.
Die daraufhin erfolgte fristlose Kündigung war berechtigt, eine Weiterbeschäftigung war nach Ansicht des Gerichts nicht zumutbar. Die Bezeichnung „Nigger“ für einen farbigen Amerikaner sei darüber hinaus eine der schwersten und diskriminierendsten Beleidigungen.
LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2002 - Az: 10 Sa 1111/01
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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