Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Eine Morddrohung rechtfertigt eine fristlose Entlassung. Eine
Kündigung ist sogar dann rechtmäßig, wenn der Betroffene auf eine jahrzehntelange Betriebszugehörigkeit zurückblickt und aus Altersgründen kaum eine neue Stelle finden wird.
Vorliegend wurde daher eine
Kündigungsschutzklage eines 58-jährigen Arbeitnehmers abgewiesen, der bei der US-Armee beschäftigt war.
Der Kläger hatte im Streit seinen farbigen Vorgesetzten bedroht, ihn als „Nigger“ tituliert und geäußert „Ich schlitze dir deine Kehle auf“.
Die daraufhin erfolgte
fristlose Kündigung war berechtigt, eine Weiterbeschäftigung war nach Ansicht des Gerichts nicht zumutbar. Die Bezeichnung „Nigger“ für einen farbigen Amerikaner sei darüber hinaus eine der schwersten und diskriminierendsten Beleidigungen.