Unberechtigte Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Mieter hat Anspruch auf Mietausfallschaden bei unberechtigter Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung gegenüber dem Vermieter.
Vorliegend hatte der der Mieter um Erlaubnis der Untervermietung gebeten, weil er für längere Zeit in London arbeiten und so die zusätzlichen Mietkosten (teilweise) einsparen würde. Einen Interessenten hatte der Mieter bereits gefunden, der Vermieter verweigerte jedoch die Zustimmung.
Die daraufhin erhobene Schadensersatzklage des Mieters war erfolgreich.
Der Mieter hatte vorliegend ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung im Sinne von § 553 Abs. 1 BGB gehabt. § 553 Abs. 1 BGB bezweckt, es dem Mieter auch während eines längeren Zeitraums der Abwesenheit zu ermöglichen, seine Wohnung zu erhalten. Das Anliegen, berufsbedingte Reise- und Wohnungskosten zu minimieren, ist als berechtigtes Interesse anzuerkennen.
Es ist nicht erforderlich, dass der Mieter konkrete Dauer des Auslandsaufenthalts mitteilt, da § 553 Abs. 1 BGB keine konkrete Befristung der Dauer der Untervermietung voraussetzt.
LG Stuttgart, 11.07.2018 - Az: 1 S 2/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!