Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.252 Anfragen

Restwertbestimmung und das Angebot aus dem Ausland

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu einem Totalschaden gekommen, der von der Kaskoversicherung reguliert werden sollte.

Der Restwert, ermittelt auf dem Regionalmarkt, betrug 3.000,-€. Der Sachverständige der Versicherung hat jedoch einen Restwert in Höhe von 5.170,- € ermittelt. Das verbindliche Restwertangebot mit kostenloser Abholung des Fahrzeugs beim Versicherungsnehmer und Barzahlung bei Abholung wurde von einer Firma aus Litauen abgegeben.

Hierzu führte das Gericht aus:

Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden Schadensersatzanspruch, sondern um einen vertraglichen Anspruch des Versicherungsnehmers gegen seine Kaskoversicherung, für den die vertraglichen Regelungen maßgebend sind.

Im Gegensatz zum Schadensersatzrecht des BGB ist die Kaskoversicherung ihrer Natur nach typischerweise nicht auf vollen Ersatz des Vermögensschadens gerichtet. So sind bei einem reinen Sachschaden Einschränkungen durch die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers ebenso wie ein Ausschluss des Ersatzes von Wertminderungen üblich.

Die Regelungen zu den Kaskoleistungen stehen unter dem Postulat, dass der Versicherungsnehmer seinen tatsächlichen Schaden ersetzt bekommen, sich aber nicht bereichern soll, die Leistung ist also auf den wirklich entstandenen Schaden begrenzt. Auch in der Kaskoversicherung kann konkret oder fiktiv abgerechnet werden.

Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der Kaskoentschädigung ist allein das vertragliche Leistungsversprechen des Versicherers, die gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz finden keine Anwendung.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.252 Beratungsanfragen

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant