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Wirtschaftlicher Totalschaden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden geht man dann aus, wenn eine Reparatur des verunfallten Fahrzeuges aufgrund des Umfangs der Beschädigung und/oder des Alters unwirtschaftlich wäre. Dies ist nach gefestigter Rechtsprechnung dann der Fall, wenn die Kosten der Reparatur den Aufwand für die Wiederbeschaffung um mehr als 30% übersteigen.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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Andreas Thiel, Waldbronn

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg