Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Wirtschaftlicher Totalschaden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden geht man dann aus, wenn eine Reparatur des verunfallten Fahrzeuges aufgrund des Umfangs der Beschädigung und/oder des Alters unwirtschaftlich wäre. Dies ist nach gefestigter Rechtsprechnung dann der Fall, wenn die Kosten der Reparatur den Aufwand für die Wiederbeschaffung um mehr als 30% übersteigen.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant