- Mietrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 395.645 Anfragen
Putztücher als Fußmatte - Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Auslegen eines handelsüblichen Putzlappens als Schmutzabstreifbehelf in Hausfluren und Treppenhäusern ist trotz der Üblichkeit und Erkennbarkeit dieser Handhabung ein Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht, weil von diesen Tüchern eine hohe Rutschgefahr ausgeht. Kommt es zum Sturz eines Besuchers wegen eines von einem Mieter ausgelegten Putztuches muss dieser Schadensersatz leisten - jedoch dann nicht, wenn der Besucher unaufmerksam war und von den Putztüchern wusste. Diese Umstände führen zu einem überwiegenden Mitverschulden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.645 Beratungsanfragen
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...
Andrea Leibfritz , Burladingen