Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.296 Anfragen

Verkehrsunfall und die Höhe eines Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat der Geschädigte den Kfz-Haftpflichtversicherer unmittelbar nach dem Unfall darauf hingewiesen, dass er die Reparatur nicht aus eigenen Mitteln vorfinanzieren könne, und hat die Bank den Kreditwunsch zunächst zurückgestellt und später aufgrund einer von ihr angenommenen Verbesserung des Betriebsergebnisses den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs finanziert, hat der Geschädigte bei bestehendem Nutzungswillen und hypothetischer Nutzungsmöglichkeit Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bis zur Beschaffung des Ersatzwagens.

In Fällen, in denen die volle Haftung der Gegenseite in Frage steht, muss der Geschädigte im Hinblick auf die Schadensminderungspflicht seine Kaskoversicherung nicht in Anspruch nehmen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - Az: 1 U 52/07).

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist durch den Wert des Fahrzeugs nicht begrenzt (vgl. BGH, 25.01.2005 - Az: VI ZR 112/04).


OLG Koblenz, 13.06.2016 - Az: 12 U 1127/15

ECLI:DE:OLGKOBL:2016:0613.12U1127.15.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant