- Familienrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.287 Anfragen
Erstattungsanspruch hinsichtlich der Bestattungskosten gegen den Erben
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Gemäß § 1968 BGB ist der Erbe zur Übernahme der
Beerdigungskosten verpflichtet, da diese als Nachlassverbindlichkeit gelten. Hat ein Berechtigter die Beerdigung veranlasst und die Kosten getragen, so steht ihm ein Erstattungsanspruch gegen den Erben zu.
Die Verpflichtung zur Erstattung umfasst die Kosten, die für eine würdige und angemessene Beerdigung erforderlich sind, wobei die Lebensstellung des Verstorbenen sowie die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Der Begriff „standesgemäß“ ist zwar in § 1968 BGB entfallen, jedoch bleibt der Erstattungsumfang auf die erforderlichen Beerdigungs- und Feierkosten begrenzt. Dabei sind vornehmlich die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Verstorbenen in Betracht zu ziehen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.287 Beratungsanfragen
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen