Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.316 Anfragen

Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamkeit einer Rechtsmitteleinlegung per E-Mail

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die per E-Mail eingelegte Rechtsbeschwerde des Betroffenen genügt nicht den Anforderungen an die elektronische Form des § 32a Abs. 3 StPO, wenn sie zwar mit einer einfachen Signatur versehen, aber nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird. Zudem verstößt die Einreichung gegen § 32a Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 4 Abs. 1 ERVV.

Erfolgt aber der Ausdruck des eingescannten Originals der Beschwerdeschrift bei Gericht vor Ablauf der Rechtsmittelfrist ist die Rechtsbeschwerde - ab dann - gleichwohl als wirksame Rechtsmitteleinlegung anzusehen.


OLG Koblenz, 10.11.2021 - Az: 3 OWi 32 SsBs 119/21

ECLI:DE:OLGKOBL:2021:1118.3OWI32SSBS119.21.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant