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Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamkeit einer Rechtsmitteleinlegung per E-Mail

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die per E-Mail eingelegte Rechtsbeschwerde des Betroffenen genügt nicht den Anforderungen an die elektronische Form des § 32a Abs. 3 StPO, wenn sie zwar mit einer einfachen Signatur versehen, aber nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird. Zudem verstößt die Einreichung gegen § 32a Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 4 Abs. 1 ERVV.

Erfolgt aber der Ausdruck des eingescannten Originals der Beschwerdeschrift bei Gericht vor Ablauf der Rechtsmittelfrist ist die Rechtsbeschwerde - ab dann - gleichwohl als wirksame Rechtsmitteleinlegung anzusehen.


OLG Koblenz, 10.11.2021 - Az: 3 OWi 32 SsBs 119/21

ECLI:DE:OLGKOBL:2021:1118.3OWI32SSBS119.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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