Der einem Betreuer - allein - übertragene Aufgabenkreis “Veräußerung der Eigentumswohnung” kann diesen berechtigen, einen Erwerber zu bevollmächtigen, schon vor Eigentumsumschreibung das Wohnungseigentum mit einer ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dienenden Grundschuld zu belasten.
Der Betreuer ist innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenkreises die typischerweise damit verbunden rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen des Betroffenen abzugeben berechtigt, vgl. § 1902 BGB. Käufer von Eigentumswohnungen sind aber regelmäßig darauf angewiesen, den Kaufpreis zumindest teilweise durch Darlehen zu finanzieren und als Finanzierungssicherheit das Kaufobjekt zu verwenden.
Der Betreuer ist innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenkreises die typischerweise damit verbunden rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen des Betroffenen abzugeben berechtigt, vgl. § 1902 BGB. Käufer von Eigentumswohnungen sind aber regelmäßig darauf angewiesen, den Kaufpreis zumindest teilweise durch Darlehen zu finanzieren und als Finanzierungssicherheit das Kaufobjekt zu verwenden.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Theresia Donath
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