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Aufgabenkreis „Veräußerung der Eigentumswohnung“ - was darf der Betreuer?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der einem Betreuer - allein - übertragene Aufgabenkreis “Veräußerung der Eigentumswohnung” kann diesen berechtigen, einen Erwerber zu bevollmächtigen, schon vor Eigentumsumschreibung das Wohnungseigentum mit einer ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dienenden Grundschuld zu belasten.

Der Betreuer ist innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenkreises die typischerweise damit verbunden rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen des Betroffenen abzugeben berechtigt, vgl. § 1902 BGB. Käufer von Eigentumswohnungen sind aber regelmäßig darauf angewiesen, den Kaufpreis zumindest teilweise durch Darlehen zu finanzieren und als Finanzierungssicherheit das Kaufobjekt zu verwenden.

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KG, 06.09.2018 - Az: 1 W 88/18

ECLI:DE:KG:2018:0906.1W88.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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