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Vollständiges Musizierverbot im Mietvertrag

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist möglich, in zulässiger Weise im Mietvertrag ein vollständiges Musizierverbot zu vereinbaren. Der Mieter kann nachträglich auch keine Ausnahme von diesem Verbot beanspruchen - dies widerspricht dem Interesse der Mitmieter.

Der Mieter ist in einem solchen Fall auch dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Kinder sich an dieses Verbot halten (vorliegend: Klavierspiel des 9 Jahre alten Sohnes).


OLG München, 19.03.1986 - Az: 21 W 698/86


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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