Die fristlose Kündigung eines Mietvertragsvertrags durch den Vermieter ist dann gerechtfertigt, wenn der Mieter gegen den Vermieter Strafanzeige erstattet, das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht eingestellt wird und der Mieter daraufhin Rechtsmittel gegen den Einstellungsbescheid einlegt. Dies ist eine schwere Treuepflichtverletzung und muss nicht hingenommen werden. Eine vorherige Abmahnung ist in diesem Fall entbehrlich, da es sich erwiesenermaßen bei der Angabe einer falschen Baualtersklasse durch den Vermieter nicht um einen vorsätzlichen Betrug sondern um ein ehrliches Versehen handelte.
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AG Hamburg-Altona, 30.12.2015 - Az: 319a C 83/15
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