Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.625 Anfragen

Kein Schutz vor Dachlawinen in schneearmer Region

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein rechtmäßig geparktes Kfz durch eine Dachlawine beschädigt, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegen den Hauseigentümer, wenn sich das Haus in einer schneearmen Region befindet, in der nicht mit Dachlawinen zu rechnen ist.

Der Inhalt der Verkehrssicherungspflicht hängt von den örtlichen Gegebenheiten, d.h. den allgemein ortsüblichen Sicherheitsvorkehrungen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen, sowie von den konkreten Schneeverhältnissen, der Informationslage und der Verkehrseröffnung ab.

In Gegenden, in denen normalerweise keine erheblichen Mengen von Schnee fallen, kann den Verkehrsteilnehmern zugemutet werden, sich darauf einzurichten und an entsprechenden Gefahrenstellen nicht zu parken.


LG Berlin, 29.03.2011 - Az: 49 S 178/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.625 Beratungsanfragen

Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.

Kraus , Suhl

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen