Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.773 Anfragen
Tauwetter: Warnung bei Schnee und Eis auf dem Dach?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hauseigentümer trifft grundsätzlich keine die Pflicht, Dritte vor Dachlawinen zu schützen, wenn nicht besondere Umstände zur Annahme einer dahingehenden Verkehrssicherungspflicht führen.
Dennoch müssen Hauseigentümer Warnschilder aufstellen oder Schnee- und Eismassen vom Hausdach entfernen, wenn in der öffentlichen Presse davor gewarnt wird, dass aufgrund des Tauwetters mit dem Abgang von Dachlawinen zu rechnen ist. Andernfalls haftet der Eigentümer für hieraus entstehende Schäden.
LG Bielefeld, 12.04.2011 - Az: 2 O 50/11
ECLI:DE:LGBI:2011:0412.2O50.11.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus stern.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...