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Verkehrsunfall: Geschädigter muss überhöhte Werkstattkosten erstatten!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Schädiger den ihn obliegenden Beweis geführt, dass die von ihm an den Geschädigten - ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - geleisteten Zahlungen über den Betrag hinausgingen, der zur Beseitigung des unfallbedingten Schadens des Geschädigten erforderlich war, so kann der überzahlte Betrag zurückgefordert werden.

Der Schädiger schuldet lediglich den erforderlichen Betrag für eine sach- und fachgerechte Reparatur.


LG Bielefeld, 05.10.2021 - Az: 2 O 274/20

ECLI:DE:LGBI:2021:1005.2O274.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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