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Einstufung des Betreuers in die Vergütungstabelle

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Betreuer hat stets zunächst (nicht durch die Betreuungsabteilung des Amtsgerichts) durch Justizverwaltungsakt(e) eine gerichtliche Entscheidung über seine (aktuelle) Einstufung in die Vergütungstabelle (A, B oder C) herbeizuführen.


LG Bielefeld, 14.08.2023 - Az: 23 T 346/23

ECLI:DE:LGBI:2023:0814.23T346.23.00

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