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Einstufung des Betreuers in die Vergütungstabelle
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der
Betreuer hat stets zunächst (nicht durch die Betreuungsabteilung des Amtsgerichts) durch Justizverwaltungsakt(e) eine gerichtliche Entscheidung über seine (aktuelle) Einstufung in die
Vergütungstabelle (A, B oder C) herbeizuführen.
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