Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.222 Anfragen

Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt ohne vorherige Nachbesserung?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann grundsätzlich nicht zwei Tage nach dem Kauf vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer nicht zur Nachbesserung bzw. Reparatur aufgefordert wurde. Es genügt hierzu nicht, den Verkäufer dazu aufzufordern, zu erklären, ob er eine Reparatur vornehmen würde.

Lediglich bei einem verschwiegenen Mangel oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft kommt ein sofortiger Rücktritt in Betracht.


LG Bielefeld, 24.09.2020 - Az: 23 S 111/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg