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Hauseigentümer in schneearmen Regionen müssen nicht vor Eislawinen schützen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hauseigentümer in gewöhnlich schneearmen Region trifft weder eine gesonderte Verkehrssicherungspflicht noch eine Warnpflicht hinsichtlich sich ggf. lösender Eislawinen vom Hausdach. Geht dennoch eine Eislawine ab, so ist der Eigentümer für Schäden nicht schadensersatzpflichtig.
Schließlich kann nur diejenige Sicherheit verlangt werden, die nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erwartet werden darf. Maßstab sind dann die üblichen Schneeverhältnisse vor Ort.


LG Wuppertal, 03.08.2011 - Az: 3 O 79/11

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