Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.767 Anfragen

Kontrollpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft für die Durchführung des Winterdienstes

Mietrecht | Lesezeit: ca. 30 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Zwar ist es regelmäßig zulässig, die sich im Winter ergebende Räum- und Streupflicht nach den für Verkehrssicherungspflichten geltenden Grundsätzen auf Dritte zu übertragen.

Bei Einsatz von Hilfspersonen und Beauftragten, die selbstständig den Winterdienst wahrnehmen sollen, ist aber eine sorgfältige Auswahl, gründliche Anweisung über die Art des Streuens und insbesondere auch eine Überwachung erforderlich. Diese Verpflichtung, insbesondere die der Überprüfung und Überwachung, trifft die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Vorliegend wurde der Winterdienst von einem mittlerweile 82-jährigem Renter seit über 20 Jahren erfüllt. Spätestens aber nach Überschreitung des 80. Lebensjahres ist jedenfalls im Rahmen der Überwachungsverpflichtung eine kritische Überprüfung geboten, ob der mit dem Winterdienst Beauftragte trotz seines Alters noch hinreichend leistungsfähig war, um der von ihm übernommenen Räum- und Streupflicht sicher und zuverlässig nachzukommen. Auch wenn das Alter des Beauftragten allein eine unbedenkliche und hinreichend gesicherte Wahrnehmung des Winterdienstes nicht ausschloss, musste jedoch der allgemeinen Erfahrung Rechnung getragen werden, dass in hohem Alter die Leistungsfähigkeit, die für die typischerweise bereits früh morgens erforderliche Ausführung des Winterdienstes in einer Wohnungseigentumsanlage vorhanden sein muss, und die notwendige Flexibilität, auf unerwartete Schwierigkeiten zu reagieren (etwa in dem hier vorliegenden Fall kurzzeitig nach Feststellung des Wasserrohrbruchs per Telefon bzw. Handy einen Ersatz zu organisieren), nachlassen und dies zumindest bei vielen Menschen dieses Alters Probleme bereitet.

Ist eine solche Überprüfung seitens der WEG nicht erfolgt, haftet sie für einen Sturz, der sich auf der nicht geräumten Fläche ereignet hat.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.767 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant