Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Winterdienst - Wer ist zuständig?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vielfach wird der Winterdienst auf den Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses durch mitvertragliche Bestimmungen von den Mietern - meist nach einem bestimmten Plan - übernommen. Dies ist nach der Rechtsprechung auch zulässig.

Die Regelung kann sich aus der Hausordnung ergeben, wenn diese Bestandteil des Mietvertrags ist.

Fehlt eine entsprechende Regelung, so ist der Vermieter verpflichtet
  • den Mietern ungehinderten Zugang bzw. Zufahrt zu Haus und Garagen zu verschaffen, also erforderlichenfalls auch Schnee zu räumen
  • für gefahrlosen Zugang zu sorgen. Er trägt die Verkehrssicherungspflicht für die Gemeinschaftsflächen und muss also im erforderlichen Umfang Schnee räumen und streuen
Nachträglich kann dem Mieter der Winterdienst übrigens nicht mehr aufgebürdet werden.
Stand: 31.01.2019
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant