Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.775 Anfragen

Duldung einer unentgeltlichen Nutzung eines Kellerverschlags

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter jahrelang geduldet, dass ein Mieter einen Kellerverschlag unentgeltlich nutzte, obwohl dieser nicht vom Mietvertrag umfasst war.

Die Mieter leiteten aus dieser Duldung ein Nutzungsrecht her, der Vermieter jedoch widerrief die Nutzung und klagte schließlich auf Herausgabe und Räumung.

Das Gericht gab dem Vermieter recht, da der Mieter kein Nutzungsrecht hatte.

Ein solches Recht ergibt sich nicht aus der langjährigen geduldeten Nutzung, denn dieser Umstand hat weder zu einer Einbeziehung des Verschlags in den Mietvertrag noch zur Annahme einer unwiderruflichen Gestattung geführt.

Die Duldung einer unentgeltlichen Nutzung eines Kellers kann und darf ein Mieter im Rahmen einer Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont gem. §§ 133, 157 BGB nicht anders verstehen als eine bloße Duldung.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Frankfurt/Main, 08.05.2014 - Az: 2-11 S 86/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant