Hat ein Mieter Anlass zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs gegeben, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet - den Vermieter trifft jedoch eine Schadensminderungspflicht.
Wurde ein Ersatzmieter gefunden, der sich jedoch später als zahlungsunfähig herausstellt, so haftet der ursprüngliche Mieter für den erneuten Zahlungsausfall bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit bzw. Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.
Wurde ein Ersatzmieter gefunden, der sich jedoch später als zahlungsunfähig herausstellt, so haftet der ursprüngliche Mieter für den erneuten Zahlungsausfall bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit bzw. Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.
OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - Az: 19 U 152/99
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