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Vermieter kann Kabelanschluss ohne Mieterzustimmung einführen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Vermieter kann einen Vertrag mit einem Kabelbetreiber für das gesamte Haus abschließen, ohne die Zustimmung der einzelnen Mieter einzuholen und die Kabelgebühren auf die Betriebskosten aufschlagen.

Auf die Frage, ob der Mieter der Umstellung auf Kabelfernsehen zugestimmt hat, kommt es nicht an.

Vielmehr ist es lediglich erforderlich, daß der Mietvertrag die entsprechende Umlage - auch im Rahmen einer ergänzenden Auslegung - ermöglicht.

Die Vereinbarung einer Umlegung von Antennenkosten führt jedenfalls dann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zur Umlegbarkeit der Breitbandkabelkosten, wenn es sich um eine duldungspflichtige Modernisierung handelt.

Zu den duldungspflichtigen Verbesserungsmaßnahmen gehört in der Regel auch der Anschluss einer Wohnanlage an das Breitbandkabelnetz.

Es kommt nicht darauf an, ob der Mieter ein Fernsehgerät besitzt oder nicht oder ob der Kabelanschluss genutzt wird.


BGH, 27.06.2007 - Az: VIII ZR 202/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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