Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.399 Anfragen

Wenn der Mieter für die Gartenpflege zuständig ist ...

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Formulierung in einem Mietvertrag, der Mieter übernimmt die Gartenpflege, bedeutet, dieser muss nur einfache Arbeiten durchführen (z. B. Rasenmähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub). Solange keine Verwahrlosung des Gartens droht, steht dem Vermieter auch kein Direktionsrecht betreffend der Gartenpflege zu.

Von einer Vereinbarung über die Gartenpflege sind mithin Arbeiten wie der Schnitt von Bäumen und Sträuchern nicht umfasst. Es handelt sich insoweit sog. höhere Arbeiten, die vom Vermieter selbst auszuführen sind.

Hierzu führte das Gericht aus:

In der Tat bedeutet die Formulierung Gartenpflege übernimmt der Mieter nur, dass dieser einfache Arbeiten durchführen muss. So ergibt sich aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 07.10.2004 (Az: I-10 U 70/04), dass der Mieter nur einfache Pflegearbeiten durchführen muss. Das ist z. B. Rasenmähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub. Vorliegend wurden jedoch sog. übergeordnete Arbeiten durchgeführt wie der Schnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern. Das ist von der normalen Formulierung der Gartenpflege nicht mit umfasst. Auch belegen die vorgelegten Lichtbilder nicht unbedingt eine Verwilderung des Gartens. Denn insoweit ist dies oftmals die Sache des Betrachters. Der eine möchte einen etwas dichteren Garten haben, um Einblicke Dritter zu vermeiden. Ein anderer mag es lieber, wenn die Sträucher kurz und knackig geschnitten sind. Insoweit gilt aber auch wiederum die zuvor zitierte Rechtssprechung des OLG Düsseldorfs. Denn solange keine Verwahrlosung des Gartens droht, steht dem Vermieter auch kein Direktionsrecht betreffend der Gartenpflege zu.


AG Würzburg, 24.05.2017 - Az: 13 C 779/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg